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Qualitäts-Garantie

Qualität, auf die Sie sich verlassen können – garantiert! Erfahren Sie hier alles über unsere Garantieleistungen und die verlängerten 10-Jahres-Garantieleistungen auf gekennzeichnete Produkte!

Optimo Schlafsysteme - Qualitätsgarantie für Matratzen, Unterfederungen
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2 Jahre Garantieleistungen auf alle Bestandteile Ihres Optimo Schlafsystems. Garantieleistungen machen Sie bei Ihrem Optimo-Fachhändler geltend. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden durch diese Garantieleistungen in keiner Weise eingeschränkt. Mit unserer Garantieleistung wird die laufende Garantiezeit nicht unterbrochen, es beginnt auch keine neue Garantiefrist zu laufen.

 

Von unserer Garantiezusage müssen wir ausschließen:

  • Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung verursacht wurden, z.B. Anwendung von Gewalt, Überlastung, vom Käufer durchgeführte Veränderungen etc.
  • Schäden, die durch Öffnen von elektrischen oder elektronischen Bauteilen entstehen (ausgenommen Reparaturen durch Mitarbeiter des Herstellers).
  • Mängel, die auf natürlicher Abnützung beruhen, z.B. Ermüdung von Federelementen, Federleisten oder Kunststoffteilen.
  • Matratzenbezüge und -griffe sowie andere Stoffbezüge.
  • Verschmutzung durch Stockflecken (Schimmel).

 

Qualitätsbestimmungen (PDF-Download)

AT/DE

SI

HU

Garancia

HR

Jamstvo

CZ

Záruka

RO

Garanție

SK

Záruka

Garantieleistungen machen Sie bei Ihrem Optimo-Fachhändler geltend. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden durch diese Garantieleistungen in keiner Weise eingeschränkt.

Für die ersten 2 Jahre gewähren wir für Ihr Optimo Schlafsystem gegen Vorlage eines Kaufbelegs eine Vollgarantie. In dieser Zeit beheben wir alle Schäden, die auf Materialfehler zurückzuführen sind, durch Reparatur oder Austausch.

Darüber hinaus gewähren wir auf gekennzeichnete Produkte folgende verlängerte Garantieleistungen:

Bei Neukauf: Ab dem dritten Nutzungsjahr reduziert sich die Garantieleistung stufenweise:

  • ab 3. Nutzungsjahr übernehmen wir 80 % Garantieleistung vom Neupreis
  • ab 4. Nutzungsjahr übernehmen wir 70 % Garantieleistung vom Neupreis
  • ab 5. Nutzungsjahr übernehmen wir 60 % Garantieleistung vom Neupreis
  • ab 6. Nutzungsjahr übernehmen wir 50 % Garantieleistung vom Neupreis
  • ab 7. Nutzungsjahr übernehmen wir 40 % Garantieleistung vom Neupreis
  • ab 8. Nutzungsjahr übernehmen wir 30 % Garantieleistung vom Neupreis
  • ab 9. Nutzungsjahr übernehmen wir 20 % Garantieleistung vom Neupreis
  • ab 10. Nutzungsjahr übernehmen wir 10 % Garantieleistung vom Neupreis

Die jeweils verbleibenden Kosten müssen wir als Kundenanteil in Rechnung stellen.





Bei Reparatur:

Ab dem dritten Nutzungsjahr werden Reparaturleistungen unter vorheriger Erstellung eines Kostenvoranschlags an den Kunden weiterverrechnet.

  • Mit unserer Garantieleistung wird die laufende Garantiezeit nicht unterbrochen, es beginnt auch keine neue Garantiefrist zu laufen.
  • Motoren und elektronische Bestandteile unterliegen ausschließlich der gesetzlichen 2 Jahre Gewährleistung.

Von unserer Garantiezusage müssen wir ausschließen:

  • Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung verursacht wurden, z.B. Anwendung von Gewalt, Überlastung, vom Käufer durchgeführte Veränderungen etc.
  • Schäden, die durch Öffnen von elektrischen oder elektronischen Bauteilen entstehen (ausgenommen Reparaturen durch Mitarbeiter des Herstellers). 
  • Mängel, die auf natürlicher Abnützung beruhen, z.B. Ermüdung von Federelementen, Federleisten oder Kunststoffteilen.
  • Matratzenbezüge und -griffe sowie andere Stoffbezüge.
  • Verschmutzung durch Stockflecken (Schimmel).

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